Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1Und am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Tag des Hörnerschalls. 2Und ihr sollt dem Herrn Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer; 3dazu ihr Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder, 4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 5auch einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den Herrn.
7Und am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten. 8Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, makellos sollen sie euch sein, 9samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 11dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer zur Versöhnung und dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
12Ebenso sollt ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem Herrn sieben Tage lang ein Fest feiern. 13Da sollt ihr ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn: 13 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige Lämmer, makellos sollen sie sein, 14samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem Stier von den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den beiden Widdern 15und ein Zehntel zu jedem Lamm von den 14 Lämmern; 16dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17Und am zweiten Tag: 12 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 18mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
20Und am dritten Tag: 11 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 21samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23Und am vierten Tag: 10 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 24samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26Und am fünften Tag: 9 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 27samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29Und am sechsten Tag: 8 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 30samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32Und am siebten Tag: 7 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 33samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36sondern ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den Herrn: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer, 37samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39Dies sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt habt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Friedensopfern.