Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den Herrn

Hes 48,8-22   

1Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem Herrn eine Weihegabe als heilige Abgabe des Landes erheben: 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2Davon soll ein Quadrat von 500 [Ruten][1] vgl. Hes 42,16-20.
für das Heiligtum verwendet werden, und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum.
3Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, den Dienern des Heiligtums, die herzunahen, um dem Herrn zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein.
5Und den Leviten, die im Haus dienen, soll ein Gebiet von 25 000 [Ruten] Länge und 10 000 [Ruten] Breite überlassen werden, 20 Parzellen zum Eigentum. 6Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5 000 [Ruten] breit und 25 000 [Ruten] lang, entsprechend der heiligen Weihegabe. Das soll dem ganzen Haus Israel gehören.
7Dem Fürsten aber soll das Land zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt gehören, zur Seite der heiligen Weihegabe und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der [Stammes]anteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. 8Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten künftig mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das [übrige] Land soll man dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

3.Mo 19,35-37   

9So spricht Gott, der Herr: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut gewalttätigen Frevel und Unterdrückung hinweg, übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben! spricht Gott, der Herr. 10Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat gebrauchen! 11Das Epha und das Bat sollen ein und dasselbe Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Homers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Homers sein; ihr Maß soll sich nach dem Homer richten. 12Ein Schekel soll 20 Gera betragen; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll euch die Mine gelten.
13Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt: Ein Sechstel Epha von einem Homer Weizen und ein Sechstel Epha von einem Homer Gerste sollt ihr geben. 14Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor, von 10 Bat, von einem Homer; denn 10 Bat machen ein Homer.[2] Kor ist die spätere Bezeichnung für Homer.
15Dazu je ein Lamm von 200 Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um damit Sühnung für sie zu erwirken, spricht Gott, der Herr. 16Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17Dem Fürsten dagegen obliegen die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer für die Feste und die Neumonde und die Sabbate, an allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und die Friedensopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühnung zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

5.Mo 16,1-8; 4.Mo 28,16-25; 3.Mo 23,33-44   

18So spricht Gott, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des inneren Vorhofs. 20So sollst du es auch am Siebten des Monats machen, für den, der aus Versehen oder aus Unwissenheit gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühnung erwirken.
21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passah halten, ein Fest von sieben Tagen; da soll man ungesäuertes Brot essen. 22An jenem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen. 23Und während der sieben Festtage soll er dem Herrn täglich sieben makellose Stiere und Widder als Brandopfer darbringen, sieben Tage lang; und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. 24Er soll auch ein Speisopfer opfern: je ein Epha [Feinmehl] zu einem Stier und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha.
25Am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll er an dem Fest[3] d.h. am Laubhüttenfest.
sieben Tage lang dasselbe darbringen, sowohl Sündopfer als auch Brandopfer, sowohl Speisopfer als auch Öl.